Reisestipendium
Die Gesellschaft für Extremitätenverlängerung und -rekonstruktion (GEVR) e. V. schreibt ein zweijährliches Reisestipendium aus.
Im Rahmen des Stipendiums soll mit einer finanziellen Unterstützung
von 1.500,- €
für eine(n) Kandidatin/en eine einwöchige Studienreise in ein deutschsprachiges Zentrum für Deformitätenrekonstruktion und Extremitätenverlängerung (Deutschland, Österreich, Schweiz) ermöglicht werden. Die Auswahl des Zentrums wird mit dem Schwerpunktsinteresse der/des Kandidatin/en abgeglichen. Sofern dies möglich ist, können spezifische Hospitationswünsche berücksichtigt werden.
Voraussetzung für eine Bewerbung von Assistenzärztinnen/en im letzten Ausbildungsabschnitt bzw. von jungen Fachärztinnen/en für Orthopädie und Unfallchirurgie (Alter unter 45 Jahre sowie maximal 5 Jahre nach Facharztanerkennung zum Zeitpunkt der Bewerbung) ist die nachweisbare Schwerpunkttätigkeit im Bereich Deformitätenrekonstruktion und Extremitätenverlängerung, die durch entsprechende Arbeiten belegt werden sollte. Darüber hinaus sind gute deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.
Die Mitgliedschaft in der GEVR e.V. wird für die Bewerbung nicht vorausgesetzt. Die/der gewählte Reisestipendiat(in) erhält automatisch die ordentliche Mitgliedschaft (Beitragsfrei für 1 Jahr).
Die Bewerbung umfasst
- ein Motivationsschreiben mit kurzem Lebenslauf,
- eine Zusammenfassung des bisherigen beruflichen Werdeganges inkl. klinischer und operativer Erfahrung im Bereich Deformitätenrekonstruktion und Extremitätenverlängerung,
- eine Kurzdarstellung der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen / Publikationen / Abstracts,
- ein Empfehlungsschreiben.
Die Unterlagen sollten bitte spätestens bis jeweils zum 15.06. eines Kongressjahres bzw. (falls hiervon abweichend) bis zum Ende der Abstracteinreichungsfrist per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beim Vorstand des GEVR e.V. eingereicht werden.
Die Stipendiatinnen/en werden jeweils anlässlich des Kongresses alle 2 Jahre bekannt gegeben und sollen im Verlauf des Folgejahres ihre Studienreise absolvieren. Ein kurzer Reisebericht anlässlich des darauffolgenden Kongresses im Rahmen der Preisverleihungssitzung wird erwartet.